Batterie-Regelung

Schritt zur Kreislaufwirtschaft

Seit dem 17. August 2024 ist in Europa die neue Batterieverordnung in Kraft. Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt auf der Sammlung, der Wiederverwendung und dem Recycling von Batterien. Dies unterstützt den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und erhöht die Rohstoff- und Energiesicherheit. Die Gesetzgebung sorgt für Batterien mit einem geringen Kohlenstoff-Fußabdruck und minimalen Schadstoffen, wodurch weniger Rohstoffe von außerhalb der EU benötigt werden. 

Ab 2025 werden die Anforderungen an den Kohlenstoff-Fußabdruck von wiederaufladbaren Batterien schrittweise eingeführt, und ab 2027 müssen die Verbraucher in der Lage sein, Batterien in elektronischen Geräten einfach zu ersetzen. Das bedeutet, dass wir unsere Produktpalette bis 2027 an die neue Gesetzgebung anpassen werden. Die Umsetzung dieser Gesetzgebung wird nun in den Mitgliedstaaten erfolgen und anschließend durch zusätzliche Verordnungen weiter ausgearbeitet werden.

Lesen Sie hier mehr über die Batterieverordnung. 

 

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