Mikroplastik
EU ergreift Maßnahmen gegen Mikroplastik
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission, auch bekannt als "Beschränkung von Mikroplastik", seit dem 17. Oktober 2023 in Kraft ist. Diese Verordnung beschränkt die Verwendung von synthetischen Polymerpartikeln, einschließlich Plastikglitter, um schädliche Umweltauswirkungen zu verringern.
Die Beschränkung zielt auf bestimmte Arten von Glitter und Anwendungen wie Kunst, Spielzeug und Textilien ab. Das Verbot gilt für biologisch nicht abbaubaren, unlöslichen Glitter. Biologisch abbaubarer oder löslicher Glitter sowie Produkte, die bereits vor dem 17. Oktober 2023 auf dem Markt sind, sind von der Beschränkung ausgenommen. Für das Toi-Toys-Sortiment werden loser Glitter und Glitter in Schleim aus unserem Angebot verschwinden. Glitzer, der in eine feste Substanz eingearbeitet ist, wie z. B. in Farbe, Klebstoff und anderen festen Gegenständen, bleibt weiterhin erlaubt, ebenso wie Glitzer, der auf der Oberfläche von Spielzeug angebracht ist.
Die Europäische Kommission arbeitet an einem umfassenden Dokument, um die Beteiligten über die Anwendung der Beschränkung für Mikroplastik zu informieren. Bis dahin werden die aktuellen Ansichten (insbesondere zu Plastikglitter) in diesem Fragebogen mitgeteilt.
Der Beitritt zur Beschränkung von Mikroplastik wird sich auf die Produktpalette von Toi-Toys auswirken. In der kommenden Zeit werden wir unsere Produktpalette an die neue Gesetzgebung anpassen. Für alle Artikel gilt, dass die bereits vorhandenen Bestände ohne Einschränkungen verkauft werden können.